KFO Kautz

Kieferorthopädische Praxis

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Häufige Fragen

Brauche ich eine Überweisung vom Zahnarzt?

Nein. Natürlich überwacht der Hauszahnarzt die Gebissentwicklung Ihres Kindes und wird Sie informieren, wenn eine Vorstellung beim Kieferorthopäden angezeigt ist, aber grundsätzlich können Sie auch ohne Überweisung vorstellig werden. Auch Erwachsene, die mit ihrer Zahnstellung unzufrieden sind, können jederzeit einen Beratungstermin vereinbaren.

Wann sollte ich mein Kind frühestens beim Kieferorthopäden vorstellen?

Bei bestimmten Zahn- und Kieferfehlstellungen ist es wichtig, möglichst frühzeitig zu beginnen, um einerseits Folgeschäden zu vermeiden und andererseits das Kieferwachstum sanft in die richtige Bahn zu lenken. Bestimmte Fälle sollten schon mit Beginn des Zahnwechsels behandelt werden, also mit etwa 6 Jahren. Daher ist es sinnvoll, schon bei Verdacht auf eine Fehlstellung einen ersten Termin beim Kieferorthopäden zu vereinbaren. Der Kieferorthopäde wird dann den günstigsten Zeitpunkt für den Behandlungsbeginn festlegen, um die eigentliche Behandlung so kurz wie möglich zu gestalten.

Zahlt die Kosten der Behandlung die Krankenkasse?

Die Erstberatung beim Kieferorthopäden ist in Sachsen Kassenleistung, ob bei Kindern oder bei Erwachsenen. Sollte eine Behandlung erforderlich sein, gelten für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr folgende Regelungen:

Für gesetzlich Versicherte existiert ein einheitliches Einteilungsschema zur Einstufung des Behandlungsbedarfs, das sogenannte KIG-System. Hierbei muss der Kieferorthopädie die Zahn- oder Kieferfehlstellung in fünf Schweregrade einteilen:

  • Grad 1 umfasst die leichten Zahnfehlstellungen, deren Behandlung aus ästhetischen Gründen wünschenswert sein kann, jedoch nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen.
  • Grad 2 umfasst Zahnfehlstellungen geringer Ausprägung, die zwar aus medizinischen Gründen eine Korrektur erforderlich machen, deren Kosten jedoch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
  • Grad 3 umfasst ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die aus medizinischen Gründen eine Behandlung erforderlich machen.
  • Grad 4 umfasst stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die aus medizinischen Gründen dringend eine Behandlung erforderlich machen.
  • Grad 5 umfasst extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die aus medizinischen Gründen unbedingt eine Behandlung erforderlich machen.

Erst ab Grad 3 besteht also die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen.
Darüber hinaus gibt es noch Vorgaben, ab welcher Phase der Gebissentwicklung die Behandlung der verschiedenen Schweregrade von der Kasse bezahlt wird. Darüber wird Sie der Kieferorthopäde bei der Befundaufnahme aufklären.

Bei privat versicherten Patienten gelten die jeweiligen Regelungen des Versicherungsvertrages.

Zahlt die Krankenkasse die Behandlungskosten auch für Erwachsene?

Für gesetzlich Versicherte gilt: nur in ganz bestimmten Fällen. Es muss eine schwere Kieferfehlstellung vorliegen, die mit Zahnspangen allein therapiert nicht zu einem ausreichenden Behandlungsergebnis führen würde. In solchen Fällen kann eine Operation die einzige sinnvolle Therapieoption darstellen. Dabei ist eine gleichzeitige Behandlung mit fester Zahnspange (Brackets) eine Kassenleistung.
Mehr darüber lesen Sie hier: Kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlungen

Bei privat versicherten Patienten gelten die jeweiligen Regelungen des Versicherungsvertrages.

Wer bekommt eine herausnehmbare, wer bekommt eine feste Spange?

Das wird individuell entschieden. Ganz allgemein lässt sich sagen, dass Kinder im Zahnwechsel eher mit herausnehmbaren Spangen behandelt werden, während Jugendliche und Erwachsene meist mit einer festen Zahnpange schneller und besser behandelt werden können. Aber natürlich gibt es Ausnahmen. Vor jeder Therapie wird deshalb dem Patienten genau erklärt, welche Alternativen möglich und sinnvoll sind. Welche Spange letztendlich zur Anwendung kommt, wird mit dem Patienten gemeinsam entschieden.

Wie lange dauert eine kieferorthopädiche Behandlung?

Das ist natürlich vom Ausmaß der Fehlstellung abhängig. Dennoch lässt sich sagen, dass man für eine kieferorthopädische Behandlung viel Geduld mitbringen muss. Häufig muss das Kieferwachstum gesteuert werden. Das kann Monate und Jahre dauern. Eine solche Behandlung dauert zumeist drei bis vier Jahre. Natürlich gibt es auch geringgradige Fehlstellungen, die deutlich schneller behandelt werden können.

Bereitet eine Zahnspange Schmerzen?

Nach dem Einsetzen einer festen Spange spürt der Patient Druck und Zug an den Zähnen. Außerdem verändert sich die Zahnstellung, wodurch wiederum das Zusammenbeißen verändert wird. Diese Unannehmlichkeiten verschwinden allerdings nach wenigen Tagen. Wird später beim Kieferorthopäden die Spange nachgestellt, kann es ebenfalls dazu kommen, dass man wieder mehr Druck und Zug an den Zähnen spürt. Dies merkt man allerdings in der Regel schon am nächsten Tag nicht mehr.

faq.txt · Zuletzt geändert: 2022/02/12 15:18 von 127.0.0.1

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